Dauerhaften Hörschäden können die Lehrlinge in der Bauwirtschaft entgegenwirken, indem sie an lauten Geräten einen Gehörschutz tragen. „Ab einem Lärmpegel von 80 Dezibel [dB (A)] muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen“, erklärte Jörn Jorczyk von der Berufsgenossenschaft (BG) Bau in Berlin. Dabei spielt allerdings auch die Dauer der Beschallung eine Rolle: Ist der Arbeitnehmer [...]
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