Bei der Beantragung einer Pflegeeinstufung hoffen die meisten Antragsteller auf eine schnelle Bearbeitung. Wie lang sie warten müssen oder wie die gesetzliche Bearbeitungsfrist für die Pflegekasse aussieht, wissen sie meist nicht. Eine Pflichtfrist gibt es in diesem Sinne auch nicht, sondern nur eine Soll-Vorgabe laut § 18 Absatz 3 Sozialgesetzbuch XI. Lesen Sie hier weiter…
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