Ab dem 1. April 2009 unterstehen Johanniskraut-Präparate zur Behandlung mittelschwerer Depressionen der Verschreibungspflicht. Die Abgabe von Johanniskraut-Präparaten mit anderen Indikationen bleibt in der Selbstmedikation allerdings weiterhin möglich. Aufgabe des Apothekers ist es, bei einer vermuteten, aber nicht diagnostizierten Depression, den Patienten einer ärztlichen Diagnose und gegebenenfalls Therapie zuzuführen sowie ihm weitere Anlaufstellen zu nennen. Hier [...]
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