Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. Dezember über die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Gesundheitsreform. Das teilte das Gericht am Freitag mit. In der Anhörung geht es um die Verfassungsbeschwerden fünf privater Krankenversicherungen sowie dreier Bürger, die durch das Gesetz ihre Grundrechte verletzt sehen. Hauptkritikpunkt ist der sogenannte Basistarif, zu dem private Kassen ab Januar 2009 verpflichtet sind. Dieser Tarif orientiert sich an der Gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem wenden sich die Kläger gegen die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen beim Wechsel in eine andere Kasse.
Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de