Ab dem 1. April 2009 unterstehen Johanniskraut-Präparate zur Behandlung mittelschwerer Depressionen der Verschreibungspflicht. Die Abgabe von Johanniskraut-Präparaten mit anderen Indikationen bleibt in der Selbstmedikation allerdings weiterhin möglich. Aufgabe des Apothekers ist es, bei einer vermuteten, aber nicht diagnostizierten Depression, den Patienten einer ärztlichen Diagnose und gegebenenfalls Therapie zuzuführen sowie ihm weitere Anlaufstellen zu nennen.
Selbstmedikation bei Depressionen – Der Apotheker als Lotse
Written By: sunnyapo
-
Mrz•
29•09
You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. Responses are currently closed, but you can trackback from your own site.