Die Versandapotheke DocMorris klagt gegen die Schließung ihrer einzigen Filialapotheke in Saarbrücken. Das teilte das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis am Freitag mit. Eine Klagebegründung liege zunächst noch nicht vor. Die Klage richtet sich gegen den Bescheid des saarländischen Gesundheitsministeriums vom 22. Mai, mit dem die 2006 erteilte Betriebsgenehmigung für die Filialapotheke widerrufen wurde (Geschäfts-Nr. 3 K 478/09).
Hintergrund ist das Apothekenurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom 19. Mai (Rechtssachen: C-171/07 und C-172/07). Die obersten EU-Richter hatten darin das deutsche Apothekenrecht bestätigt, wonach nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung Apotheken betreiben und maximal drei Filialen besitzen dürfen und so die Bildung von Apothekenketten durch Unternehmen untersagt. Mehrere Apotheker hatten vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes gegen die Betriebserlaubnis von 2006 geklagt. Die Richter hatten sich daraufhin an den EuGH gewandt.
DocMorris ist eine Tochter des Stuttgarter Pharmahändlers Celesio, der mehrheitlich dem Familienkonzern Haniel gehört und gut 2300 Apotheken in acht Ländern betreibt. Mit einem Jahresumsatz von gut 35 Milliarden Euro zählt der deutsche Apothekenmarkt zu den weltgrößten. Die bundesweit mehr als 150 Partnerapotheken des Unternehmens mit dem grünen DocMorris-Kreuz, bei denen ein Apotheker Inhaber ist, sind von dem Urteil nicht betroffen. DocMorris hatte nach dem Urteil angekündigt, dieses Geschäftsmodell weiter ausbauen zu wollen.
Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de